untätige SBV (Wahlen)
» Sie besucht so gut wie keine Personalratssitzungen (2x in 4 Jahren) und
» hat an den Monatsgesprächen noch nie teilgenommen.
Hallo,
es gibt dazu Rechtsprechung, bezogen allerdings auf PR-Mitglieder, die vom Personalrat ausgeschlossen wurden, weil Sie nur sehr wenige PR-Sitzungen besucht haben:
"Das Personalratsmitglied hat die Pflicht, an Personalratssitzungen teilzunehmen, sofern kein Verhinderungsfall vorliegt. Die wiederholte unentschuldigte Nichtteilnahme ist ein grober Pflichtverstoß und kann zum Ausschluß aus dem Personalrat führen (Oberverwaltungsgericht NRW vom 08.05.1995 - 1 A 3650/93.PVB). Wenn ein Personalratsmitglied an 13 von 32 Personalratssitzungen unentschuldigt fehlt und auch nachträglich keine anzuerkennenden Hinderungsgründe geltend macht, kann darin eine den Ausschluß rechtfertigende grobe Vernachlässigung gesetzlicher Pflichten vorliegen, VG Mainz vom 25.03.2008 Aktenzeichen 5 K 790/07.MZ)."
www.personalratssitzung.de
"Ein Personalratsmitglied, das den Sitzungen des Personalrats ohne Mitteilung der Verhinderung überwiegend fernbleibt, verletzt seine gesetzlichen Pflichten grob und kann aus dem Personalrat ausgeschlossen werden."
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.11.2002, PL 15 S 1416/02
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Viele Grüße
Doris