Nutzung der Liste der Schwerbehinderten für Wahlwerbung (Wahlen)

hajue, NRW, Monday, 25.10.2010, 16:13 (vor 5840 Tagen)

Hallo liebe Forumsteilnehmer,
bei uns wird das förmliche Wahlverfahren (öffentlicher Dienst) durchgeführt. Folgendes Problem ist aufgetaucht. Die Vertrauensperson und der Stellvertreter stellen sich zur Wiederwahl. Sie möchten für sich Wahlwerbung machen, indem die Schwerbehinderten persönlich angeschrieben werden und dafür die Liste der schwerbehinderten Arbeitnehmer nutzen. Diese Liste hat die Vertretung im Laufe der zeit selbst angelegt und hat mit der Wählerliste nichts zu tun. Nun gibt es für die Position der Vertrauensperson einen Gegenkandidaten. Diese Person kann ja nicht auf diese Liste zurückgreifen, um für sich ebenfalls Werbung zu machen. Nun wurde der Vertrauensperson und seinem Stellvertreter durch den Vorsitzenden des Wahlvorstandes wegen der Chancengleichheit ausdrücklich untersagt, von der Liste Gebrauch zu machen. Hat er das Recht dazu> Danke für die Hilfe
hajue


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