Nutzung der Liste der Schwerbehinderten für Wahlwerbung (Wahlen)

hajue, NRW, Tuesday, 26.10.2010, 14:48 (vor 5839 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich habe das so verstanden, dass die Nutzung unserer Liste weder erlaubt noch ausdrücklich verboten ist und der Gegenkandidat, der über diese Liste nicht verfügen kann, bei einer Wahlniederlage die Wahl anfechten kann, wenn wir die Liste zur Wahlwerbung nutzen.
Gruß
hajue


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