Nutzung der Liste der Schwerbehinderten für Wahlwerbung (Wahlen)

hackenberger, Monday, 25.10.2010, 17:17 (vor 5840 Tagen) @ hajue

Hallo "hajue",

der WV kann Kandidaten nichts verbieten. Ich würde ihn einmal nach der Rechtsgrundlage für sein Handeln fragen. Weiter auch darauf hinweisen, dass er sich in Gefahr begibt sich strafbar zu machen, wegen Versuch der rechtswidrigen Einflussnahme auf die Wahl bzw. Behinderung der Wahl. Denn seine Aufgaben ergeben sich ausschließlich aus der Wahlordnung.

Ob ggf. hier ein Gericht sich des Themas annehmen ggf. "Verletzung des Datenschutzes weil Daten möglicher weise entgegen der Zweckbindung genutzt wurde" oder aus diesem Grund einer Anfechtung statt gibt>>>>

Die Daten hat die SchwbV ja aus bestimmten Gründen erhalten. Ggf. entnimmt sie dieses auch aus der Schwb-Kartei. Doch das Thema "Datenschutz" in diesem Zusammenhang hat leider noch zu viele weiße Flecken.

Ich habe wegen Fragen zum Thema Datenschutz versus Wahl einmal den Bundesdatenschutzbeauftragten angeschrieben. Mal sehen wie er sich hierzu äußert.

[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=11427#p11434]Wahlwerbung [/link]ist grundsätzlich erlaubt und gehört sogar zu Wahlen, so auch das BAG.


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