Wählbar in Abwesenheit? (Wahlen)

Cleo, Blieskastel, Thursday, 28.10.2010, 18:13 (vor 5837 Tagen)

Hallo,
Kurz vor Toresschluß wurde mir die Frage gestellt, ob jemand der nicht persönlich an der Wahl teilnimmt, gewählt werden kann>
Der SBV und sein Stellvertreter möchten sich beide wieder zur Wahl aufstellen lassen.
Nun ist der Stellveretreter krank und muß das Bett hüten.
Darf der nicht anwesende Stellvertreter beim einfachen Wahlverfahren trotzdem vorgeschlagen und in Abwesenheit gewählt werden.
Die Wahlen sollen schon moregen stattfinden.

Gruß Cleo


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion