Wählbar in Abwesenheit? (Wahlen)

Hotte, Stuttgart, Thursday, 28.10.2010, 19:14 (vor 5837 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter

» Es sollte aber eine Einverständniserklärung vorliegen, dass er im
» Falle....die Wahl annimmt.
»

Muss es nicht die Zustimmungsserklärung zur Kandidatur sein, die vorliegen muss>

LG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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