Wählbar in Abwesenheit? (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 28.10.2010, 18:52 (vor 5837 Tagen) @ Cleo

Hallo Cleo,

» Darf der nicht anwesende Stellvertreter beim einfachen Wahlverfahren
» trotzdem vorgeschlagen und in Abwesenheit gewählt werden.
Zwei mal JA.
Es sollte aber eine Einverständniserklärung vorliegen, dass er im Falle....die Wahl annimmt.

PS: Hättest du mit "Suchen" auch gefunden ;-)

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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