Zustimmungserklärung (Wahlen)
Hallo Wolfgang
» Ja, genau so ist's.
Unser WV hat die Rücknahme der Kandidatur offiziell per Beschluß akzeptiert. Die Nachfrage, auf welche Rechtsvorschriften (Wahlordnung, BAG-Urteile oder ähnliches) der Beschluss sich bezieht und was als Grundlage diente, wurde schlicht und einfach abgeschmettert. Begründung: Nichtöffentliche Sitzung des Wahlvorstandes mit Beschlussfassung. Kein Anspruch auf Begründung
Die anderen Kandidaten auf dem Wahlvorschlag wurden zugelassen.
Ich finde es etwas seltsam
LG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."