Zustimmungserklärung (Wahlen)

hackenberger, Tuesday, 24.10.2006, 13:01 (vor 6415 Tagen) @ Renate

Hallo Renate,

§ 6 Wahlvorschläge der SchwbVWO Abs. (2) Satz 3 Dem Wahlvorschlag ist die schriftliche Zustimmung der Bewerber oder Bewerberinnen beizufügen.

Somit wäre ein Wahlvorschlag nur gültig mit der Zustimmungserklärung. Eueren Weg diese nach zu fordern halte ich aber für ok. Sollte am Wahltag bzw. beim Schließen der Einreichungsmöglichkeiten für Wahlvorschläge die Zustimmungserklärung immer noch fehlen, so dürfte dann dieser Wahlvorschlag nicht berücksichtigt werden.

Eigentlich sollte (müsste) der Wahlvorstand bei der Abgabe des Wahlvorschlages diesen auf Vollständigkeit (also das Vorliegen der Zustimmungserklärung) prüfen, da zumutbar. So könnte es gleich auf diesen Mangel und dessen beseitigung hinweisen. ;-)


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