Zustimmungserklärung (Wahlen)

hackenberger, Tuesday, 02.11.2010, 19:25 (vor 4945 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

dieser Wahlvorstand gehört abgelöst, geht nur leider nicht so einfach. Fakt ist nun aber, Beschluss ist rechtswidrig und dieser Wahlvorschlag ist ungültig. Wird dieser nun zur Wahl zugelassen ist die Wahl anfechtbar.

Dieses auch, weil man nun unterstellen kann, dass die Stützer ihre Stützunterschrift nur geleistet hat, weil eben dieser Kandidat auf dem Wahlvorschlag stand.

Ich würde dem Wahlvorstand mitteilen, dass er nun wegen groben Wahlfehlers eine Anfechtung der Wahl zu erwarten und zu vertreten hat. Er könne sich ja schon einmal Gedanken machen, wie er die hier nun entstehenden Kosten (Anwalt/ Gerichts und Kosten für Neuwahl) gegenüber dem AG vertreten wird. Denn der AG wird wohl wegen dieser Kosten nicht begeistert sein.


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