Amtsniederlegung (Wahlen)
(förmliches Wahlverfahren)
Unsere Vertrauensperson hat mit sofortiger Wirkung alle ihre Ämter (Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Wahlvorstandsmitglied, zur Wahl des Stellvertreters der Vertrauensperson ab 01.12.2010 gestellt) niedergelegt. Am 23.11.2010 sind unsere SBV-Wahlen. Unsere SBV-Vertretung besteht aus der Vertrauensperson und 2 Stellvertretern.
1. Meines Wissens rückt der 1. Stellvertreter als Vertrauensperson nach, ist das richtig so>
2. Der Wahlvorstand muss doch aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen, kann man nachnominieren, wenn ja wie>
3. Es ist Briefwahl angeordnet. Einige haben ihre Stimmzettel schon schriftlich eingereicht. Kann man einen Stellvertreter nachträglich wählen, oder müssen Neuwahlen angeordnet werden.
Vielen Dank im Voraus
Robbi