Amtsniederlegung; Nachbestellung von WV-Mitgliedern (Wahlen)

Wolfgang E., Friday, 05.11.2010, 17:40 (vor 5829 Tagen) @ Sophia Lambertz

» Der Wahlvorstand muss doch aus mind. 3 Mitgliedern bestehen, kann man nachnominieren, wenn ja wie>

Hallo zusammen,

entgegen nicht näher begründeten Einzelmeinungen in der Fachliteratur halte ich es für zulässig und geboten, dass eine amtierende Vertrauensperson bei einem Bedarf Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Wahlvorstands nachnominiert in sinngemäßer Anwendung des § 1 Abs. 1 SchwbVWO.

"Versäumt die Schwerbehindertenvertretung die vorgeschriebenen Frist, bleibt sie dennoch zuständig bis zum Ablauf ihrer Amtszeit für die Bestellung des Wahlvorstands."
(Wahlbroschüre, Seite 22 links unten)

Rechtsprechung dazu, Leitsatz 8 entsprechend:
BAG, Beschluss vom 14.12.1965, 1 ABR 6/65 = BetrR 1966, 74

Gruß,
Wolfgang


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