Wahlvorstand unvollständig (Wahlen)
Hallo alle miteinander,
ich brauche nochmal eure Hilfe. Wenn sich der Wahlvorstand (förmliches Wahlverfahren) nie vollzählig getroffen hat und alle Niederschriften, Protokolle usw immer nur von Zwei Mitgliedern unterschrieben ist, ist das dann alles rechtsgültig>> Muss der Wahlvorstand nachweisen, ob und wie er Wählerlisten auf Richtigkeit überprüft hat>>
vielen Dank an euch vorab
Susanne