Wahlvorstand unvollständig (Wahlen)
Hallo Susanne,
Schau mal in die Wahlordnung § 2 Abs. 2
Da steht genau drin, wer die Beschlüsse des Wahlvorstandes zu unterschreiben hat.
LG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."