Wahlvorstand unvollständig (Wahlen)
» Ich als SBV wurde zu keiner Sitzung eingeladen. Ein Ersatzmitglied gibt es nicht. Also haben die beiden anderern Mitglieder alles miteinander abgesprochen (ich weiss ja nicht was, da ich bis heute keinen Einblick in die Unterlagen bekommen habe)... Ich bin ein Mitglied des WV!!!!!
Hallo Susanne,
wenn Du als Mitglied des Wahlvorstands von dessen Vorsitzenden nie zu den Sitzungen des Wahlvorstands geladen wurdest, besonders nicht beim Erlass des Wahlausschreibens eingebunden warst, dann ist die komplette Wahl alleine schon deshalb anfechtbar.
Nach der Rechtsprechung kann ohne Weiteres angenommen werden, dass die Nichteinladung potentiell ausschlaggebend sein kann für das Wahlergebnis. Bei einer Wahlanfechtung muss daher eine Kausalität der Nichteinladung für das Wahlergebnis nicht gesondert nachgewiesen werden, sondern kann einfach unterstellt werden.
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Viele Grüße
Doris