krankheitsbedingter Vorruhestand (Allgemeines)
Hallo zusammen,
wir haben einige Kollegen, die mit einem GDB von 50 bzw. > 50 in den krankheitsbedingten Vorruhestand versetzt worden sind. (kaputt geschrieben)
Frage:
Ist die örtliche SchwbV nach wie vor für diese Kollegen zuständig >
Sind diese Kollegen bei der Wahl der SchwbV weiterhin wahlberechtigt >
Gibt es da Unterschiede zw. Beamten und Tarifkräften >
Viele Grüße
Winfried