krankheitsbedingter Vorruhestand (Allgemeines)
Hallo Winfried,
der Kollege ist bis zum Eintrittstag in den Ruhestand wahlberechtigt.
Ab dann bist du, auch wenn er nur befristet in den Ruhestand versetzt wurde, nicht mehr zuständig.
Dies gilt auch für Tarifkräfte.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter