von Teilzeit zu Vollzeit (Allgemeines)
hallo,
bei uns wurde die Sollstellenzahl angehoben. Nun haben sich mehrere Teilzeitkräfte gemeldet, die von Teil- wieder auf Vollzeit gehen möchten. Eine von den Bewerbern ist Schwerbehindert. Besteht hier ein Vorrang> nach § 71 (1) SGB IX sind schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen.
Kann die Bewerberin sich hierauf berufen> Die grundsätzliche Quote ist deutlich erfüllt.
Ist die Bewerberin zu bevorzugen>
viele Grüsse