von Teilzeit zu Vollzeit (Allgemeines)

Blessing, Bundesweit, Saturday, 20.11.2010, 12:50 (vor 5816 Tagen) @ hufy

Kollegiales Hallo "hufy",

schön, dass bei euch die Soll-Stellenzahl erhöht werden kann.

Hier gilt m.E. zuerst mal für Behinderte und Nichtbehinderte § 9 TzBfG hier.

Rechtsprechung dazu hier.

Zudem käme dann noch für schwerbehinderte oder gleichgestellte Teilzeitbeschäftigte § 81 Abs. 2 SGB IX i.V.m. dem AGG, dass die genannte Personengruppe nicht benachteiligt werden darf. Und natürlich auch, dass nach § 71 Abs. 1 Satz 2 SGB IX im öffentlichen Dienst schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen sind.

Die Erfüllung der Pflichtquote spielt nach meiner Einschätzung hierbei keine Rolle.

Es wäre sicher gut, wenn deine schwerbehinderte Kollegin den Wunsch / Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend macht und den PR und die SBV mit informiert. Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, die Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragte (sofern im Betrieb / der Dienststelle vorhanden) mit einzubinden.

Hoffe, ich konnte dir etwas helfen.

Kleiner Hinweis: grundsätzlich ist für die Antworten hier im Forum hilfreich, wenn man seine Userangaben vollständig angibt. Da je nach BPersVG / LPVG / BetrVG usw. sich ggf. unterschiedliche Ansatzpunkte ergeben können.

--
Freundlich grüßt Blessing


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