Formfehler begangen (Wahlen)
Hallo Mario74,
wenn Du die Einladung zur Wahl per Aushang und das Formblatt, das Du in dieser Seite findest, verwendet hast, hast Du keinen Formfehler begangen. Wichtig ist, dass im Aushang die schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen eingeladen sind!
Eine Einladung nur per E-Mail ist meines Erachtens nicht ausreichend, es könnten dadurch Schwerbehinderte, die (noch) nicht im Verzeichnis der Schwerbehinderten aufgeführt sind, von der Wahl ausgeschlossen werden.
Für meine morgige Wahl (hoffentlich Wiederwahl
) habe ich daher die Einladung über Aushang am Schwarzen Brett und per E-Mail als Blindkopie bekanntgegeben.
@Mario74: bitte Dein Profil vervollständigen
--
Grüße aus dem schönen Franken!
Michael