Formfehler begangen (Wahlen)

Wolfgang E., Tuesday, 23.11.2010, 19:37 (vor 5811 Tagen) @ Mario

» also es ist eine Person die ich vergessen habe einzuladen...

Hallo Mario,

praxisbezogene Erläuterung zu den "Mindestfristen" bei der Einladung zur Wahlversammlung [link=http://beck-online.beck.de/>vpath=bibdata/komm/NeumannPMPSGBIXKO_12/SchwbVWO/cont/NeumannPMPSGBIXKO.SchwbVWO.p19.htm]gibt’s hier[/link].

Und wenn das Ergebnis der Wahlen jeweils mit über einer Stimme Unterschied ausfallen sollte, dann wäre schon deshalb eine Wahlanfechtung hinfällig, weil nicht relevant für das Wahlergebnis.

Tipp: Die vergessene Person einfach gesondert telefonisch oder per eMail nachträglich einladen. Wenn sie nicht verhindert ist, wäre m.E. ohnehin alles bereinigt; im Extremfall ginge eine vergessene Einladung notfalls sogar z.B. noch einen Tag oder vier Stunden vor der Wahlversammlung.

Gruß,
Wolfgang


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