Formfehler begangen (Wahlen)
» also es ist eine Person die ich vergessen habe einzuladen...
Hallo Mario,
praxisbezogene Erläuterung zu den "Mindestfristen" bei der Einladung zur Wahlversammlung [link=http://beck-online.beck.de/>vpath=bibdata/komm/NeumannPMPSGBIXKO_12/SchwbVWO/cont/NeumannPMPSGBIXKO.SchwbVWO.p19.htm]gibts hier[/link].
Und wenn das Ergebnis der Wahlen jeweils mit über einer Stimme Unterschied ausfallen sollte, dann wäre schon deshalb eine Wahlanfechtung hinfällig, weil nicht relevant für das Wahlergebnis.
Tipp: Die vergessene Person einfach gesondert telefonisch oder per eMail nachträglich einladen. Wenn sie nicht verhindert ist, wäre m.E. ohnehin alles bereinigt; im Extremfall ginge eine vergessene Einladung notfalls sogar z.B. noch einen Tag oder vier Stunden vor der Wahlversammlung.
Gruß,
Wolfgang