Formfehler begangen (Wahlen)
Hallo Mario74,
» ich habe leider nur per E-Mail eingeladen gehabt.
dann besteht die Gefahr einer Anfechtung!
Also, entweder alles absagen und neu, richtig machen. Dadurch entsteht dann ab dem 01.12. eine Mandatslose Zeit. Oder, Luft anhalten, dass keine Anfechtung kommt. Entscheidend für eine Anfechtung wäre, wie viele Wahlberechtigte ggf. so keine Kenntnis von der Wahlversammlung haben. Eine Anfechtung ist durch Berechtigte 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses möglich.
Bitte trage in Dein Profil noch ein, welches Recht/ Gesetz zur Anwendung kommt, ich vermute einmal das BetrVG.
PS: Unter A-Z "Wahlen" oder auf der Sonderseite Wahlen (Link findet man in der Linkspalte "links") hättest Du alle Infos gefunden. Denn auf der Sonderseite sind u.a. Verlinkungen zur Wahlbroschüre und Wahlordnung usw.