Gespräche GBR und VL (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Wednesday, 08.12.2010, 22:32 (vor 4910 Tagen) @ frapo

Hallo,

Du wirfst hier Dinge durch einander. Mal sprichst Du vom BR dann vom GBR, mal von SBV mal von GSBV. Auch was den Grund der Gespräche betrifft. Da muss man dann nachfragen, auch wenn es den Fragesteller ggf. dann etwas ……. ;-)

Nun antworte ich erst einmal grundsätzlich, denn es ist so schwer auf das Ganze gezielt einzugehen.

Die Aufgaben / Zuständigkeiten und damit die Rechte sind nämlich unterschiedlich, auch was die SchwbV/ GSchwbV betrifft.

Bei dem Thema "Personalabbau" ist der § 84 Abs. 1 SGB IX betroffen. Dort ist geregelt wer wann wie zu beteiligen ist.

Zu dem Thema Arbeitsgruppen/ Ausschüssen und Informationsgespräche schau Dir bitte die Antworten an von Koll. [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=11899#p11901]"vivian80" Thema "Verhandlungen BV Arbeitszeit"[/link]. Denn diese Antworten dort gelten grundsätzlich.

Koll. Pollmanns, wenn man mehrer Funktionen / Mandate hat, ist es auch zwingend notwendig, genau zu schreiben in welcher Funktion man hier nun die Frage stellt. Denn es gelten hier unterschiedliche Rechte/ Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten (§§ 95 und 97 SGB IX). Denn auch die GSchwbV darf nicht in die Zuständigkeit der SchwbV hinein regieren wie auch umgekehrt.

Bitte aber auch die dort gegebenen Hinweise zum Thema A-Z und Suchfunktion beachten. ;-)

Nur noch den Hinweis auch an den Koll. "vivian80". Ohne konkrekte Angaben fällt es nicht leicht eine gute Antwort zu geben. Da muss man dann ggf. Nachfragen.


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