Gespräche GBR und VL (Gesamt-Konzern-SBV)

frapo, Berlin, Wednesday, 08.12.2010, 23:13 (vor 4910 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
»
» Du wirfst hier Dinge durch einander. Mal sprichst Du vom BR dann vom GBR,
» mal von SBV mal von GSBV. Auch was den Grund der Gespräche betrifft. Da
» muss man dann nachfragen, auch wenn es den Fragesteller ggf. dann etwas
» ……. ;-)
»
Wo denn> Ich schreibe hier in der Rubrik Gesamt-SchwbV
Ich habe lediglich mitgeteilt das ich SBV sowie GSBV bin. Meine Frage bezieht
sich aber ganz Klar auf die Gesamt-SchwbV

» Koll. Pollmanns, wenn man mehrer Funktionen / Mandate hat, ist es auch
» zwingend notwendig, genau zu schreiben in welcher Funktion man hier nun
» die Frage stellt. Denn es gelten hier unterschiedliche Rechte/
» Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten (§§ 95 und 97 SGB IX). Denn auch die
» GSchwbV darf nicht in die Zuständigkeit der SchwbV hinein regieren wie
» auch umgekehrt. ;-)
Habe ich doch, meine Frage lautete: Darf ich als Gesamt-SchbV.....
Aber gut...
Danke für Deine Antwort

--
Mit freundlichen Grüßen

Frapo


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