Gespräche GBR und VL (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Wednesday, 08.12.2010, 23:45 (vor 4910 Tagen) @ frapo

Hallo Koll. Pollmanns,

"...und hatte meine erste BR-Sitzung."

Das Thema "Personalabbau, also § 84 Abs. 1 SGB IX" betrifft z.B. die SchwbV, also örtl. Ebene. Also erstmal nicht die GSchwbV.

Daher liegt hier erst einmal das Beteiligungsrecht bei der SchwbV. Die GSchwbV kann da mit der Unternehmensleitung erst einmal nur grundsätzlich Gespräche führen und z.B. Hinweise geben, dass hier der AG die SchwbV (örtl.) entsprechend zu beteiligen hat.

Weiter konnte man erst einmal als Außenstehender nichts mit dem Begriff "VL" anfangen da nicht bekannt. Nun denke ich auch weil ich einmal Deine "Herkunft" gegoogelt habe, dass es die Unternehmensleitung ist.

Dann war die Rede von "Interessenausgleich und Sozialplan" dann "Umsetzung einer Effiziensuntersuchung", also geht es wohl um möglichen Personalabbau. Das sind Themen welche den § 84 Abs. 1 SGB IX betreffen und damit die örtl. Ebenen, also SchwbV nach § 95 Abs. 2 SGB IX, nicht GSchwbV.

Der § 84 Abs. 1 SGB IX müsste auch schon vor den o.a. Gesprächen des BR erfolgen / erfolgt sein. Denn im § 84 Abs. 1 SGB IX heißt es "....(1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von....betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in ...."

Also, § 84 Abs. 1 SGB IX muss vom AG bei den ersten Überlegungen zum Thema "Personalabbau" beachtet werden. Denn er hat das sehr wichtige und entscheidenden Worte "...führen können, möglichst frühzeitig .." im Gesetzestext.

Antworten auf die Grundsatzfragen "Sitzungsteilnahme und Informationsgespräche" waren hier im Forum ja schon beantwortet, konnte man also finden.


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