Arbeitgeber Pflicht im Bewerbungsprozess (Einstellung)

Charly, Baden-Württemberg, Thursday, 09.12.2010, 12:52 (vor 4906 Tagen)

Hallo zusammen,

aktuell habe ich ein Problem und keine Vorstellung darüber wie das Problem praktikabel gelöst werden kann.
Vielleicht gibt es dazu hier bereits Beträge, ich jedoch konnte mit der Suchfunkton im Forum keinen passenden Beitrag finden.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung bei Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen hinzuzuziehen. Sobald der Arbeitgeber erkennen kann, dass es sich bei einem Bewerber um einen schwerbehinderten Menschen handelt, muss die SBV beteiligt werden.

Ich bin Vertrauensperson, unsere Personalabteilung meldet mir die Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen auf eine Stelle die schon vor einiger Zeit ausgeschrieben war. In der Vergangenheit haben bereits Bewerbungsgespräche auf diese Stelle stattgefunden. Die SBV war bei den Gesprächen in der Vergangenheit nicht beteiligt weil ja auch kein SB Mensch beteiligt war.
Plötzlich kommt ein SB in den Bewerbungsprozess hinzu!
Natürlich fällt es der SBV jetzt schwer eine eventuelle Benachteiligung eines SB Mensch festzustellen weil ja nur noch die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber eingesehen werden können, die meisten Bewerbungsgespräche sind ja gelaufen.
Alle Bewerbungsgespräche noch mal! Das ist nicht praktikabel!!
Mit freundlichen Grüßen Charly


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