Arbeitgeber Pflicht im Bewerbungsprozess (Einstellung)

Charly, Baden-Württemberg, Thursday, 09.12.2010, 13:52 (vor 4906 Tagen) @ hackenberger

Hallo

natürlich schließe ich ein bewusst/ vorsätzlichem Handeln durch den AG nicht aus. Im ersten Stepp will ich deshalb versuchen zusammen mit der BR den Bewerbungsprozess zu reformieren. Erst wenn es da dann kein Weiterkommen gibt werde ich Rechtsmittel nutzen. Insoweit war mir Deine Hilfe mir sehr hilfreich. Danke!

Im aktuellen Fall habe ich in der BR Gremiums Sitzung die Empfehlung an den BR gegeben dieser Einstellung die Zustimmung zu verweigern. Der BR hat sich nicht so entschieden. Ich habe daraufhin diesen Beschluss ausgesetzt.
Das Ganze war denke ich nicht umsonst den jetzt kommt Bewegung in dies Problematik.

Mit freundlichen Grüßen Charly


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