Unbefristete volle Erwerbsminderungsrente (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Monday, 20.12.2010, 13:07 (vor 4885 Tagen) @ c.amio

Hallo Acryler ,

was im TVöD steht kann ich nicht sagen, habe diesen und vor allem die oft sehr wichtigen Protokollnotizen nicht vorliegen. Die Protokolnotizen bzw, deren Inhalte kann man bei den Gewerkschaften erhalten, sofern man Mitglied ist. Teils liegen diese auch bei BR vor, sofern diese Mitglieder der Gewerkschaft sind. Bestimmte Protokollnotizen liegen aber oftmals auch in den sogenannten "Giftschränken".

Doch i.d.R. endet das Arbeitsverhältnis mit dem unbefristeten Bezug der vollen Erwerbsminderunsrente.

Doch jeder AN, egal wie alt oder Leistungsfähig, kann sich auch beim Bezug von Renten jeglicher Art um eine Beschäftigung bewerben.

Lehnt der AG diese wegen des Alters oder dem Bezug von Rente ab, wäre dieses ein Verstoß geggen § 1 AGG.

Aber AG können jeden Bewerber ablehnen, wenn er nicht in der Lage ist den Job, um welchen eer sich bewirbt, auch auszuüben. Gleiches gilt betreffend der fachlichen Befähigung.

Letztlich auch noch den Hinweisn, sofern es sich nicht um den Bezug einer Altersrente handelt, also Vorruhestands oder Erwerbesminderungsrenten, sollte man sich seinen Rentenbescheid ganz genau ansehen. Denn dort steht was man hinzuverdienen darf und auch ob es dann ggf. Kürzungen bei der Rente gibt. Also, immer ganz genau lesen und sich ggf. vom Rententräger beraten lassen.


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