Unbefristete volle Erwerbsminderungsrente (Rente / Pension / ATZ)
» Im TVöD steht, dass das Arbeitsverhältnis mit Beginn dieser unbefristeten
» Erwerbsminderunsrete endet.Ist das so>>>
Hallo Acryler,
ja so ist es, TVöD Kommunal § 33 Absatz 2.
Unbefristet heißt bis in den Übergang zur Altersrente.
Lies hierzu auch unbedingt Absatz 3, denn dieser hat es in sich. Da muss der Beschäftigte innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Rentenbescheides bei einer unbefristeten teilweisen Erwerbsminderungsrente seine Weiterbeschäftigung schriftlich beantragen.
Grüßle
Jürgen