Unbefristete volle Erwerbsminderungsrente (Rente / Pension / ATZ)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Monday, 20.12.2010, 14:11 (vor 4885 Tagen) @ c.amio

» Im TVöD steht, dass das Arbeitsverhältnis mit Beginn dieser unbefristeten
» Erwerbsminderunsrete endet.Ist das so>>>

Hallo Acryler,

ja so ist es, TVöD Kommunal § 33 Absatz 2.
Unbefristet heißt bis in den Übergang zur Altersrente.

Lies hierzu auch unbedingt Absatz 3, denn dieser hat es in sich. Da muss der Beschäftigte innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Rentenbescheides bei einer unbefristeten teilweisen Erwerbsminderungsrente seine Weiterbeschäftigung schriftlich beantragen.

Grüßle
Jürgen


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