Unbefristete volle Erwerbsminderungsrente (Rente / Pension / ATZ)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 20.12.2010, 17:20 (vor 4884 Tagen) @ Sozialportal

Hallo Jürgen


» Lies hierzu auch unbedingt Absatz 3, denn dieser hat es in sich. Da muss
» der Beschäftigte innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Rentenbescheides
» bei einer unbefristeten teilweisen Erwerbsminderungsrente seine
» Weiterbeschäftigung schriftlich beantragen.
Bei Teilerwerbsminderung ist die Falle für sbM/Gleichgestellte noch viel böser, da die alleinige Berufung auf diese oder ähnliche Klauseln in TV'en durchaus schlechte Karten mit sich bringen kann, wenn die Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist bzw. kein freier Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wie das BAG 2007 entschieden hat:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py>Gericht=bag&Art=en&sid=08a78acca0f9cf284020df6827fbb3d0&nr=13398&pos=10&anz=35
Das war Ihnen dann aber wohl doch etwas starker Tobak, so daß sie ganz am Urteilsschluss (in Rn. 27) zumindest bezüglich sbM mit dem "Zaunpfahl" des § 81 Abs. 4 "gewunken" haben.
» Grüßle
» Jürgen

--
&Tschüß

Wolfgang


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