Interne Bewerbung (AGG)

ole, Nordrhein-Westfalen, Sunday, 02.01.2011, 20:54 (vor 4875 Tagen)

Hallo Allerseits und frohes neues Jahr

Ich wollte Euch mal eine Geschichte erzählen die sich auch so zugetragen hat bzw. noch zuträgt.

Ein AN (öffentlicher Dienst/Körperschaft des öffentlichen Rechts), schwerbehindert, bewirbt sich Ende Juli auf eine interne Stellenausschreibung auf einen bessergestellten Job (höhere Vergütungsgruppe)im selben Team. Bewerbung fristgerecht an Personalabteilung, danach geht der AN in den Urlaub mit dem Wissen das ein Vorstellungsgespräch im Urlaubszeitraum anliegt. Mitteilung der Personalabteilung schriftlich, dass Bewerbung eingegangen ist und noch weitere Bewerbung bis Ende Bewerbungsfrist (6.8.10) abgewartet werden müssen. Trotzdem keine Einladung zum Vorstellungsgespräch am 19.08.10 Nach dem Urlaub (23.08.10) erfährt AN in einen Gespräch mit den stellv. Regionaldirektor dass er der einzigste offizielle Bewerber war. Nun, man wird jetzt sagen können prima, der AN hat den Job........leider nicht. In dem Gespräch mit dem Regionaldirektor gab es wohl eine andere Kollegin aus einer anderen Regionaldirektion die ihre Elternzeit beendet hat und man musste diese Kollegin irgendwie unterbringen als Teilzeitkraft mit 20 Std. in der Woche. Ausgeschrieben war diese Stelle als Vollzeitstelle.
Es vergehen weitere 2 Monate in dem der AN nichts vom Arbeitgeber gehört hat was seine Bewerbung betrifft. Am 06.10.10 wurde ein Gespräch mit dem Regionaldirektor und auch der Vorgesetzten des AN geführt. Noch zur Information: Der AN hat die in der Stellenausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt (Fortbildung zum Krankenkassenfachwirt, Berufserfahrung etc.). In dem Gespräch äusserte man Bedenken gegen die Eignung für diese Stelle. Man hat sich dann geeinigt, dass der AN erstmal eine "Bewährungszeit" von 3 Monaten macht und man danach anhand einer Beurteilung schauen möchte ob sich die weitere Bewerbung lohnt.

Es kam aber hinzu, dass weder der Personalrat noch die Schwbv über die Bewerbung des schwerbehinderten AN informiert worden sind. In der Personalvorlage für die Kollegin aus der Elternzeit stand drin, dass keine andere Bewerbung vorlag. Diese Kollegin hat diese Stelle nunmehr seit dem 15.10.10 inne.

Der AN hat sich dann Rechtsbeistand bei der Gewerkschaft geholt. In einer ersten Stellungnahme sieht die Gewerkschaft keinen Verstoß gegen § 81 Abs. 1 SGB IX. Weiter ist sie sich nicht sicher ob der § 82 Satz 2 hier zum Tragen kommt, da der AN sich "intern" beworben hat und der Paragraph sich auch auf interne Bewerber erstreckt. Es muss erst ein anhängiges Verfahren vor dem BAG abgewartet werden.

Meine Frage ist nun: Gelten die einschlägigen Vorschriften des SGB IX und des AGG nicht für interne Bewerbungen> Ich denke nicht!!!

Was denkt Ihr dazu> Danke für Eure Antworten.

Grüße
Olaf

Habe noch was vergessen: Es liegen weder eine Zusage noch eine Absage des Arbeitgebers vor-


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