Interne Bewerbung (AGG)

ole, Nordrhein-Westfalen, Sunday, 30.01.2011, 21:20 (vor 4847 Tagen) @ Doris

Hallo Doris,

es ist richtig das mein Fall nichts mit der Meldepflicht eines öffentlichen AG zu tun hat weil intern.

Meine Frage geht dahin, ob für den schwerb. Mitarbeiter die Vorschriften des SGB IX nicht gelten. Es wurde ja weder der Personalrat noch die SchwerbV informiert über das Vorliegen der Bewerbung eines schwerb. MA. Zum Vorstellungsgespräch wurde der Mitarbeiter ja auch nicht eingeladen. Oder hängt das alles mit der Meldepflicht zusammen>> Das ist ja jetzt der Knackpunkt.

Ich meine, dass es ja so nicht gemeint sein kann das schwerb. Beschäftige hier aussen vor steht und der AG diese Mitarbeiter bei Stellenausschreibungen nicht berücksichtigen brauch unter den Motto "Der hat ne Stelle und soll froh sein das er sie hat.

Aber lieben Dank für Deine Antwort

Gruß
Ole


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