Wahl Hauptschwerbehindertenvertretung (Wahlen)

Fragesteller, Bayern, Monday, 10.01.2011, 12:49 (vor 5763 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage hinsichtlich des Wahlrechtes und auch im Web schon alles abgesucht, aber leider nichts zu finden:

In der offiziellen Wahlbroschüre der Integrationsämter ist unter 7.3.2 u.a. folgender Text abgedruckt:

Eine Bezirksschwerbehindertenvertretung,
die gleichzeitig auch örtliche Schwerbehindertenvertretung
ist, hat doppeltes Stimmrecht. Die dortige Randnotiz 114 verweist auf den Knittelkommentar, Rn 22 zu § 97 SGB IX.

Ich habe versucht, den Kommentar zu bestellen, er ist aber derzeit b.a.w. wegen einer angedachten Neuauflage nicht lieferbar.

Daher die Frage und Bitte an Euch:

Kann mir jemand sagen, unter welchen exakten Voraussetzungen dieses doppelte Stimmrecht gegeben ist>

Vorab danke für die Hilfe und viele Grüße!


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