Wahl Hauptschwerbehindertenvertretung (Wahlen)

hackenberger, Monday, 10.01.2011, 16:16 (vor 5763 Tagen) @ Fragesteller

Hallo,

» Danke! Leider geht der Link nicht auf, da man registrierter User sein
» muss. Übrigens wird in der Broschüre auf Rn 22 (nicht 20) verwiesen - kann
» aber auch ein Druckfehler sein.
Nee, ich hatte mich verschrieben, es ist die Rn 22 habe es berichtigt.

» Ich vermute, hierin liegt mein Irrtum, wir seien Bezirks-SBVn:
»
» Tatsächlich ist es so, dass die SBV-Wahl nur auf der mittleren Ebene der
» Stufenvertretung (also BPR) durchgeführt wurde. Auf ÖPR-Ebene fand in den
» einzelnen Dienststellen (alle jeweils > 5 Wahlberechtigte) keine Wahl
» statt, denn diese wählten alle direkt uns.
»
» Wenn ich dich richtig verstanden habe, sind wir somit jeweils örtliche
» SBVn (die halt auf Bezirksebene tätig sind). Somit dürften wir dann m.E.
» bei der Wahl der Haupt-SBV auch nur eine Stimme haben.
Es ist estwas unklar hier aus der Ferne.

Also, die Schwbs in den Betrieben/Ämtern/ Dienstellen wählen sofern mind. 5 die örtl. SchwbV.

Die dort gewählten VPSchwb wählen dann die Berirks-SchwbV.

Wenn also örtl. KEINE Wahlen stattfanden, habt ihr KEINE SchwbV.

Dann solltet ihr dieses umgehend nachholen.

Die Beschäftigten Betrieben/Ämtern/ Dienstellen können KEINE Bezirks-SchwbV wählen. Wenn also so wie man es hier verstehen kann gewählt wurde, bibt es nichts, keine örtl. und keine Bezirks-SchwbV. Man kann hier auch nichts umdeutetn.

Bedeutet, ihr seid bei der Wahl der Haupt-SchwbV nicht dabei, da kein aktiver Wahlberechtigter gegeben ist.

Hier muss zwingend der § 94 und § 97 sowie die Wahlordnung eingehalten werden.


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