Umstrukturierung: Abteilings/Gruppengespräche (Allgemeines)
Hallo,
» vielen Dank für die Informationen.
Bitte 
» Gilt dies auch bei Abfindung etc. welche im Sozialplan bzw.
» Interesseausgleich festgelegt wurden>
Nein, aber auch hier ist die SchwbV gem. § 95 Abs. 2 SGB IX bei ihren Leuten dabei.
» Es ist so das der BR bei der ganzen Geschichte (Personalplanung,
» Abteilungsreduzierung etc.)nicht mitreden konnten. Lediglich der
» Sozialplan und der Interessenausgleich wurden "gemeinsam" erarbeitet.
Beim Thema "Personalpalnung" ist der Br lt. BetrVG dabei.
» Wer betroffen ist weiss noch niemand, es gibt wie gesagt Abfindungen,
» Sprinterprämie und Vorruhestandsregelung. Einige werden in
» Tochterunternehmen versetzt.
Versetzung ist ein Thema des BR § 99 BetrVG und der SchwbV § 95 Abs. 2 SGB IX
» Sprinterprämien
fallen und die im vorherigen Beitrag geschilderten Abfindungen. Denn hier wird ja das Beschäftigungsverhältnis beendet.