Keine BEM-Umsetzung seitens des AG (BEM)
Hallo Jüregen,
» zunächst danke für Deine gewohnt schnelle und umfangreiche Antwort!
Bitte
» In der nächsten GBR-Sitzung (bin mittlerweile für die nächsten 4 Jahre als
» GSBV wieder gewählt) werde ich dies mit anderen Punkten nochmals zur
» Sprache bringen.
Glückwunsch zur Wahl/Wiederwahl
» es von 6 NL ganze 4 gibt, die eben überhaupt keine SBV kennen.
Dort hats Du ja als GSchwbV lt. § 97 SGB IX das örtl. Mandat, mit ALLEN Rechten und Pflichten. Also auch das Recht an allen BR-Sitzungen/ Gremien teilzunehmen. Der BR muss dich einladen.
Du hast aber dort auch die Hauptpflicht, sofern eine Wahl der SchwbV möglich ist, also 5 Wahlberechtigte gegeben sind dort die Wahl einzuleiten.
» Aber, ich arbeite an Aufklärung
Gut so
» Sehr interessant finde ich die Erklärung mit dem AGG.
» Weil es hier für mich die Frage gibt ob der Gesetzgeber hier vielleicht
» eine Gruppe vergessen hat: schlicht weg: die kranken!
Nein, da gibt es doch den § 1 AGG und dort den Begriff "einer Behinderung". Behinderung ist siehe § 2 Satz 1 SGB IX Es bedarf aber keines Mindest-GdB wie bei Schwerbehinderung