Stellvertreter (Wahlen)

hackenberger, Tuesday, 01.02.2011, 14:33 (vor 4839 Tagen) @ Heike65

Hallo Heike,

» Wir werden erstmalig eine Schwerbehindertenvertretung in unserer Firma
» wählen. Mir ist bekannt, dass der Schwerbehindertenvertreter selbst nicht
» schwerbehindert sein muss.
Ist super und stimmt! ;-)

» Wie ist das beim Stellvertreter> Dieser muss selbst behindert sein oder
» auch nicht>
Hier gilt das gleiche wie bei der VPSchwb

Due findest eigentlich zum Thema "Wahlen" alles auf den Sonderseiten "Wahlen", siehe linke Linkspalte. Auf der Sonderseite findest Du dann weiterführende Links zur Wahlbroschüre, Wahlordnung usw. Weiter unter A-Z "Wahlen" und mit der Suchfunktion hier in Forumsbeiträgen.

Bitte unbedingt den einschlägigen § 94 SGB IX und die SchwbVWO beachten, damit die Wahl auch rechtlich sauber und damit nicht anfechtbar oder gar nichtig erfolgt.

» Vielen Dank für Eure Antwort.
Bitte :-)

PS: Trage bitte in Deinem Profil noch die Anzahl der Schwerbehinderten ein. Lese auch bitte den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim..".


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion