Stellvertreter (Wahlen)

Heike65, Sachsen, Wednesday, 02.02.2011, 09:50 (vor 4825 Tagen) @ hackenberger

Vielen Dank für die Antwort.

Die Richtlinien der Wahlen habe ich gelesen und werde sie bei der Vorbereitung der Wahl einhalten. Es wird bei uns das vereinfachte Wahlverfahren geben. Problematisch ist, dass die Liste des Personalchefs nicht vollständig ist - z. T. weil sich Betroffene nicht melden oder aus anderen Gründen. Deshalb habe ich jetzt einen Aushang gemacht, in dem ich alle Betroffenen bitte, sich zu melden...

Während dem Schreiben stellt sich mir noch eine Frage: Wenn der Schwerbehindertenvertreter und auch der Stellv. nicht selbst behindert sind, können dann trotzdem BEIDE (auch Stellv.) an den Versammlung teilnehmen> Ich meine, weil der Stellv. nicht selbst betroffen ist und auch keine Stellver.funkiton ausübt, wenn der Vertrauensmann selbst anwesend ist>

Sorry, wenn ich nerve ;-) Möchte aber nichts falsch machen und stehe mit der Organisation ziemlich allein da... Bin auch erst seit diesem Jahr im BR und war zu einer Schulung. Dort habe ich von der Schwerbehindertenvertretung gehört und es angesprochen und setze es jetzt durch :-)

(Genau wie mit dem Wirtschaftsausschuss - der wurde jetzt auch gegründet :-D )

Heike


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