Zuständigkeit bei Leiharbeitnehmer (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 01.02.2011, 16:46 (vor 4842 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie seht ihr denn die Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung im Zusammenhang mit BEM> Bei Schwerbehinderten ist es mir bis zu einem bestimmten Punkt klar (ich sehe mich als Schwerbehindertenvertretung bei Leiharbeitnehmern als zuständig und binde derzeit diesen Personenkreis mit ein), aber wie ist das mit den nicht schwerbehinderten> Ich kontaktiere diese zwar auch schon, weiß aber nicht so recht, wie das rechtlich läuft und welche Konsequenzen daraus entstehen. Inwieweit kann eine Schwerbehindertenvertretung eines Entleiherbetriebes auf die personellen Maßnahmen des Verleiherbetriebes einwirken> Vermutlich doch gar nicht!
Wie läuft es z.B. bei Einschaltung des ifd und des Integrationsamtes (Zuschüsse, Arbeitsplatzausstattung etc.)> Wer bekommt dann die Gelder, der Verleiher oder der Entleiher. Werde ich ggf. für den Verleiherbetrieb tätig und hole Zuschüsse> Hier würde ich ja de facto kostenlos für den Verleiherbetrieb arbeiten und dieser Betrieb würde von den Zuschüssen profitieren, dafür dass ich meine Arbeitskraft zur Verfügung stelle. Das wäre nicht im meinem Sinne, auch wenn hierbei die betroffenen Arbeitnehmer ggf. auf der Strecke bleiben. (Es gibt nämlich Verleiherbetriebe, die eine Wiedereingliederungsmaßnahme grundsätzlich ablehnen!!)
Vielleicht hat ja einer von Euch Erfahrung diesbezüglich und kann etwas aus dem Nähkästchen plaudern.
Gruß Andrea


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