Zuständigkeit bei Leiharbeitnehmer (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Pia, Tuesday, 01.02.2011, 17:11 (vor 4842 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,

wie bringst du dich bei den behinderten Leiharbeitnehmern ein> BEM ist doch eine Sache des Arbeitgebers der Leiharbeitnehmer und dort von dessen SBV, BR und Arbeitgeberbeauftragtem.

Deine Aufgabe kann ich nur darin sehen die SBV dort auf ein mögliches Versäumnis aufmerksam zu machen. Du kannst ja mit dem Verleiher als SBV auch keine Integrationsvereinbarung abschließen.

Nun bin ich auf die Meinung der anderen gespannt.


Viele Grüße

Pia


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