Beteiligung des Integrationsamt auch bei Änderungskündigung (Kündigung)
» Hallo Ruth Eßer (Vertrauensperson an der Uni Jena)
»
» » Gilt dies auch bei ÄBDERUNSKÜNDIGUNGEN>
» JA! Denn bei Ablehnung droht eine Beendigungskündigung.
» Somit ist das Ganze auch ein Fall des § 84 Abs. 1 SGB IX. Beachte
» dort im Text das Wort "können".
Danke sehr ! Und ich habe sofort mein Profil bearbeitet.
Viele Grüße
Ruth