Beteiligung des Integrationsamt auch bei Änderungskündigung (Kündigung)

x1esru ⌂, Thüringen, Wednesday, 02.02.2011, 16:43 (vor 4854 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Ruth Eßer (Vertrauensperson an der Uni Jena)
»
» » Gilt dies auch bei ÄBDERUNSKÜNDIGUNGEN>
» JA! Denn bei Ablehnung droht eine Beendigungskündigung.
» Somit ist das Ganze auch ein Fall des § 84 Abs. 1 SGB IX. Beachte
» dort im Text das Wort "können".


Danke sehr :-) ! Und ich habe sofort mein Profil bearbeitet.

Viele Grüße

Ruth


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