Gründe (Gleichstellung)

hackenberger, Sunday, 06.02.2011, 15:06 (vor 4853 Tagen) @ sonnenschein-1417

Hallo,

erst einmal als Neue hier willkommen :flower:

Unter A-Z und in den vielen Forumsbeiträgen zum Thema Gleichstellung findest Du eingentlich die Antwort auf Deine Frage.

Ganz kurz zusammengefasst:
In der Regel wird man nur Gleichgestellt, wenn aus Gründen der Behinderung das Beschäftigungsverhältnis gefährdet ist. Eine Gefährdung allgemeiner Art, z.B. Personalabbau zählt nicht.

Also, bitte einmal dort alles nach/durchlesen. Ich denke, dann ist Deine Frage beantwortet.

PS: Auch bitte einmal den ersten Forumsbeitrag [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9706]"Streng geheim..."[/link] lesen und beachten. Bitte auch in Deinem Profil noch eintragen welches Gesetz zur Anwendung kommt> BetrVG oder ein PersVG oder>>

Weiter den Hinweis, jeder hier angemeldete Teilnehmer kann die Profile lesen und soll dieses auch, weil diese Infos für optimale Fragen wichtig sind. Wenn Du als dort deinen Klarnamen einträgst kann den auch jeder lesen. Auch ggf. der AG.

Kontextlink:
Gleichstellung


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion