andere Tätigkeit für SB Mitarbeiter (Allgemeines)
Hallo Bernhard,
vielen Dank für Deine Ausführungen.Sie haben mir sehr geholfen.
Wenn ich dich richtig verstanden habe gibt es keine Fristen (Verjährung) auf die man achten muss.Dann könnte ich auch noch jetzt nach ca. 8 Monate das Verfahren noch einleiten >>