Gewährung einer Beihilfe (Allgemeines)

DoSto, Saturday, 19.02.2011, 20:45 (vor 5725 Tagen) @ hackenberger

Hallo Manfred,

dein Problem steht m.E. in Verbindung mit dem BBHV und berührt auch das SGB V. Wenn ich richtig lese, geht es um die Verordnung über Beihilfe für Beamte>! Das greift zwar in ein anderes Terrain ein, könnte aber mit der Teilhabe am Arbeitsleben verglichen werden - sehr entfernt allerdings. Ich finde, dass sich die SBV auch kundig machen kann, wenn es sich im Öffentlichen Dienst um Belange für Beamte handelt, die in Verbindung zu einem anderen Sozialgesetzbuch stehen. Ebenso wie die SBV auch über die Arbeitsstättenverordnung Kenntnis haben sollte und es m. E. nicht schaden kann, in Verbindung mit den Schwerbehindertenanträgen z. B. die Verknüpfung zum SGB X zu kennen.

Das alles sprengt den Rahmen des SGB IX. Schau aber mal den Link an. Ich vermute, dort findest du evtl. eine Antwort auf deine Frage. Speziell im § 8.
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED_Verwaltung/Oeffentlicher_Dienst/Beamte/bbhv.pdf>__blob=publicationFile

Ich weiß auch nicht genau, ob es meine Kompetenzen überschreitet, wenn ich mich mit Eingruppierungsfragen oder Stellenplanung beschäftigen muss>! Wie soll ich aber als SBV einschätzen können, ob ein schwerbehinderter Bewerber vergleichsweise über die gleiche Befähigung für einen Arbeitsplatz verfügt, auf den sich auch andere Beschäftigte beworben haben>


Gruß - DoSto

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DoSto


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