Gewährung einer Beihilfe (Allgemeines)

DoSto, Monday, 21.02.2011, 20:04 (vor 5723 Tagen) @ Manfred Lehmann

» Die Aufwendungen fielen an, nachdem die Entgeltfortzahlung bei Krankheit
» beendet war. Es gab also keinen Krankengeldzuschuss mehr. Konkret, der
» Beschäftigte war mehr als 6 Monate erkrankt und hatte erst nach den 6
» Monaten Leistungen bei einem Zahnarzt erhalten, die er jetzt Anteilmäßig
» geltend machen wollte.

Hallo Manfred,

es handelt sich um die Bundesbeihilfeverordnung für den Öffentlichen Dienst. Und wenn ich das richtig gelesen habe, wird deine o. g. Frage darin beantwortet.

Gruß - DoSto

--
DoSto


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