Gewährung einer Beihilfe (Allgemeines)
» Die Aufwendungen fielen an, nachdem die Entgeltfortzahlung bei Krankheit
» beendet war. Es gab also keinen Krankengeldzuschuss mehr. Konkret, der
» Beschäftigte war mehr als 6 Monate erkrankt und hatte erst nach den 6
» Monaten Leistungen bei einem Zahnarzt erhalten, die er jetzt Anteilmäßig
» geltend machen wollte.
Hallo Manfred,
es handelt sich um die Bundesbeihilfeverordnung für den Öffentlichen Dienst. Und wenn ich das richtig gelesen habe, wird deine o. g. Frage darin beantwortet.
Gruß - DoSto
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DoSto