Wem gehört der orthopäische Bürostuhl (Hilfsmittel)

Ede vom Bayerwald, Friday, 01.04.2011, 06:53 (vor 4781 Tagen) @ Fred

Guten Tag werter Kollege,

eine Rechtsprechung ist mir nicht bekannt.
Bei uns wird es so gehandhabt:

Wer hat den Antrag gestellt> AG oder AN>

Hat der AG einen AG-Anteil bezahlt>

Hat der AG einen Anteil bezahlt, (in Höhe der Beschaffungskosten für den im Betrieb "normalen" Stuhl), so ist der geförderte Stuhl Eigentum des AG. Allerdings mit der Verpflichtung diesen ausschließlich dem AN zur Verfügung zu stellen, der Antragsursachlich war. Bei Ausscheiden dieses Mitarbeiters kann der AG mit dem Stuhl machen was er will.

Hat der AN den Antrag gestellt, so muss er dem AG keine Mitteilung machen und nach Auskunft der DRV gehört dieser Stuhl dann dem AN der gefördert wurde PERSÖNLICH.
Hatten diesen Fall, dass ein AN sowohl speziellen Tisch als auch speziellen Stuhl bei der DRV beantragt hat.
Die DRV hat für den Tisch einen Antrag des AG nachgefordert, eben mit der Begründung, dass ansonsten ja der Tisch (elektrisch höhenverstellbarer Tisch mit geteilter Arbeitsplatte) dem Antragsteller gehören würde. Der AG hat ersteinmal dumm geschaut, dann aber mit Hilfe der SBV Antrag gestellt und bewilligt bekommen.

Also kurz und bündig:
Will der AG Eigentümer der Möbel sein, muss er selber Antrag stellen und auch entsprechend des üblichen RAhmens seinen Eigenanteil zur Beschaffgung der Möbel und Hilfsmittel abdrücken, ansonsten ist der Eigentümer der AN.
gerade bei geförderten Möbeln muss der AG auch die nutzunug von, dem AG NICHT gehörenden Möbeln und Hilfmitteln dulden, solange der Geförderte AN bei ihm tätig ist.

Übrigens heute werden Hilfsmittel für AN in der Regel von der DRV gezahlt. D.h. dass hier ausschließlich Mittel der Rentenversicherung verwendet werden. Und diese sind ausschließlich durch den AN gestemmt bzw. durch seine Tätigkeit für den AN eingezahlt und gehören den AN, nicht den AG!! RV-Beiträge sind Eigentum des AN und nicht des AG über die dieser verfügen kann. RV-AG anteile sind ausschließlich Verdienstbestandteile und die Benennung als Arbeitgeberanteil absolut irreführend. Der politisch so genannte AG-Anteil ist verursacht durch die Einstellung und Arbeit des AN und fällt sonst nicht an, wird zumindest zum Teil ja auch durch den AN versteuert, spätestens mit der Rente.


Werden Förderungen aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert im zweiten oder dritten Weg, so sind diese Gelder auch nicht mehr "Eigentum" des AG, sondern eine Strafzahlung des selben, weil er zuwenig SB - Mitarbeiter beschäftigt.
Wie das IA diese dann einsetzt, ist seine Sache und es gilt nach Auskunft unseres IA der gleiche Grundsatz wiue oben dargestellt. Wer ANtrag stellt ist Eigentümer mit der Ausnahme, wenn der AG seinen Eigenanteil zahlt.

Gruß Ede


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