Wem gehört der orthopäische Bürostuhl (Hilfsmittel)

hackenberger, Sunday, 03.04.2011, 13:19 (vor 4778 Tagen) @ Marion

Hallo,

man kann hier keine grundsätzlichen Aussagen treffen. Es kommt immer drauf an, wer hat Beschafft und bezahlt und wer war Leistungsempfänger. Also, stets bei Leistungsträger anfragen. Es kann z.B. bei hochwertigen technischen Hilfsmitteln, wie z.B. Blinden DV-Arbeitsplatzausstattungen, sein, dass der Leistungsträger sich ein Recht über einen ggf. anderweitigen Einsatz vorbehält, sofern das Hilfsmittel nicht mehr wie vorgesehen benötigt wird..

Ebenso kann es sein, dass Hilfsmittel in der Firma verbleiben um dort für andere dort beschäftigte Schwerbehinderte eingesetzt bzw. zur Nutzung vorgehalten werden.

Es kann weiter auch sein, dass Versicherte ihren Leistungsanspruch gegenüber der DRV an den AG abgetreten. Die DRV geht diesen Weg auch gerne, da sie dann bei den Kosten für die Hilfsmittel die Mehrwertsteuer erspart, was ein erheblicher Kostenanteil bei hochwertigen Hilfsmitteln sein kann. Vor allem aber wird dieser Weg gerne genutzt wenn es sich um die Anschaffung von Arbeitsmitteln wie z.B. auch Transporthilfen im Betrieb handelt.

Bei einem Bürostuhl sehe ich es aber auch so, dass diese zu mindest wenn die Kosten voll vom Leistungsträger übernommen wurden, in das Eigentum des Schwerbehinderten übergeben wird.

Doch wie erwähnt, es entscheidet hier immer der Leistungsträger.


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