Fristen (Allgemeines)
Liebe Mitstreiter!
Mir gibt man als SchwebV immer eine Beteiligungsfrit von 7 Werktagen und in umfangreichen Vorgängen sogar 14 Tage. Wenn ich aber nach §95, Abs.1, SGB IX Beschwerden und Anregungen habe, stelle ich auch eine Frist von 7 Werktagen. Antworten erhalte ich manchmal aber erst nach vier bis sechs Wochen!Wo finde ich eine Regelung oder was ist angemessen> Sind Fristenüberschreitungen verstöße gegen das SGB IX>
Vielen Dank!
Gruß Jürgen
(Bundesbehörde, BPersVG)