Fristen (Allgemeines)

Jürgen II, Tuesday, 05.04.2011, 08:24 (vor 5680 Tagen)

Liebe Mitstreiter!

Mir gibt man als SchwebV immer eine Beteiligungsfrit von 7 Werktagen und in umfangreichen Vorgängen sogar 14 Tage. Wenn ich aber nach §95, Abs.1, SGB IX Beschwerden und Anregungen habe, stelle ich auch eine Frist von 7 Werktagen. Antworten erhalte ich manchmal aber erst nach vier bis sechs Wochen!Wo finde ich eine Regelung oder was ist angemessen> Sind Fristenüberschreitungen verstöße gegen das SGB IX>
Vielen Dank!
Gruß Jürgen

(Bundesbehörde, BPersVG)


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