Fristen (Allgemeines)

sbv-nl-west, NRW, Tuesday, 05.04.2011, 12:44 (vor 5680 Tagen) @ Jürgen II

Hallo Jürgen II,

ein kleiner Tip: Eine vielzahl der Fragen können in der Regel unter den Rubriken; A-Z und Rechte und Pflichten nach gelesen werden.

SGB IX § 95 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

sagt aus, das der AG sinngemäß "....Die Durchführung oder Vollziehung einer ohne Beteiligung nach Satz 1 getroffenen Entscheidung ist auszusetzen, die Beteiligung ist innerhalb von sieben Tagen nachzuholen;..."

Sollte der AG sich häufiger länger Zeit lassen, würde ich dem AG und den Beauftragten des Arbeitgebers auf den u. g. § aufmerksam machen.

Nach dem Motto; kleine Tips bewirken oft Wunder.

"Schon gewusst>
Das Ordnungsgeld, gemäß § 156 SGB IX, wird nicht gegen den Arbeitgeber (AG), sondern gegen den Beauftragten des Arbeitgebers (BA-Schwb) persönlich verhängt.
Das bedeutet bis zu 10.000,- € aus dem privaten Geldbeutel".

Aber wie schon gesagt ich würde bevor ich diesen Schritt vollziehe ein persönliches Gespräch mit den Beteiligten suchen und auf einen evtl. Gebrauch des § hinweisen.

LG sbv-nl-west

--
Liebe Grüße

sbv-nl-west


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