Fristen (Allgemeines)
Hallo Jürgen II,
ein kleiner Tip: Eine vielzahl der Fragen können in der Regel unter den Rubriken; A-Z und Rechte und Pflichten nach gelesen werden.
SGB IX § 95 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
sagt aus, das der AG sinngemäß "....Die Durchführung oder Vollziehung einer ohne Beteiligung nach Satz 1 getroffenen Entscheidung ist auszusetzen, die Beteiligung ist innerhalb von sieben Tagen nachzuholen;..."
Sollte der AG sich häufiger länger Zeit lassen, würde ich dem AG und den Beauftragten des Arbeitgebers auf den u. g. § aufmerksam machen.
Nach dem Motto; kleine Tips bewirken oft Wunder.
"Schon gewusst>
Das Ordnungsgeld, gemäß § 156 SGB IX, wird nicht gegen den Arbeitgeber (AG), sondern gegen den Beauftragten des Arbeitgebers (BA-Schwb) persönlich verhängt.
Das bedeutet bis zu 10.000,- aus dem privaten Geldbeutel".
Aber wie schon gesagt ich würde bevor ich diesen Schritt vollziehe ein persönliches Gespräch mit den Beteiligten suchen und auf einen evtl. Gebrauch des § hinweisen.
LG sbv-nl-west
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Liebe Grüße
sbv-nl-west