Fristen (Allgemeines)
Hallo,
die Überschreitung der 7-Tages-Frist nach Aussetzung einer Maßnahme ist selbst nicht bußgeldbewehrt.
Ich habe auch kein grundsätzliches Problem damit, wenn der AG sich mehr Zeit zum Nachdenken leistet. IdR wird ja eine Maßnahme ausgesetzt, die zum Nachteil einzelner oder aller sb AN im Betrieb ist.
Wenn dann der AG gründlicher nachdenkt, ist das nach meiner Erfahrung oft für die Betroffenen sb AN besser, als eine pro-forma gesetzeskonforme Anhörung im Hau-Ruck-Verfahren, die nur dazu dient, das Gesicht zu wahren und das ursprünglich beabsichtigte Vorhaben doch noch umzusetzen.
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&Tschüß
Wolfgang